Annegret & Hans-Richard
Meininghaus Stiftung

über die
Stiftung

Die Stiftung führt den Namen Annegret und Hans-Richard Meininghaus-Stiftung. Sie hat ihren Sitz in Meschede. Sie ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und ist mit Datum vom 12. Oktober 2006 von der Bezirksregierung Arnsberg anerkannt. Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke. Sie handelt in selbstloser Absicht und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

die STIFTER
EHEPAAR MEININGHAUS

Die Stiftung wurde 2006 als private Stiftung öffentlichen Rechts von dem Ehepaar Annegret und Hans-Richard Meininghaus gegründet und als gemeinnützig anerkannt.

Zweck der Stiftung ist die unmittelbare und mittelbare Förderung von Bildung, Ausbildung sowie von Kunst und Kultur.

„Es ist unsere gemeinsame Überzeugung, dass jeder Mensch ein Recht auf umfassende Bildung haben sollte, die seinen Fähigkeiten und Veranlagungen entspricht. Wir möchten junge Menschen darin unterstützen, ihre Begabungen und Talente zu entwickeln, zu pflegen und zum Wohle der Gesellschaft einzusetzen. Diese Stiftung soll mit ihren Erträgen denen eine Chance geben, die ihre Bildungsziele trotz ihrer Leistungsbereitschaft nicht aus eigener Kraft erreichen können.“

Dieses haben wir als Präambel unserer Satzung vorangestellt.

Förderung
Bildung, Ausbildung, Kunst und Kultur

Die Stiftung fördert nun schon seit 2006 verschiedene Projekte und Personen bei der Erreichung ihrer Ziele in den Bereichen Bildung, Ausbildung, Kunst und Kultur. So beteiligt sich die Stiftung beispielsweise am Preisgeld des „August-Macke-Preis“, der alle 3 Jahre von dem Hochsauerlandkreis vergeben wird.

Die Annegret und Hans-Richard Meininghaus-Stiftung dient der unmittelbaren und mittelbaren Förderung von Bildung, Ausbildung sowie Kunst und Kultur. Eine finanzielle Förderung ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn das Vorhaben dem Stiftungsauftrag sowie diesen Förderrichtlinien entspricht. Dabei ist die Stiftung in der Auswahl der fördernden Personen und Institutionen frei.

Die Stiftung wünscht allen Stipendiaten auch über die Förderung hinaus weiterhin alles Gute auf ihrem beruflichen und privaten Werdegang!

Stipendien
Bewerbung & Portraits

Bitte benutzen Sie für Ihre Bewerbung ausschließlich den „Förderantrag“ und fügen Sie die erforderlichen Dokumente anbei. Förderungen sind ausschließlich online bei der Geschäftsstelle der Annegret und Hans-Richard Meininghaus-Stiftung unter meininghaus@ahrm-stiftung.de zu beantragen.

Der Bewerbungsantrag muss die Intention und die Ziele des Vorhabens deutlich werden lassen sowie eine Projektskizze und einen Kosten- und Finanzierungsplan enthalten, aus dem die Höhe der bei der Stiftung beantragten Zuwendung eindeutig hervorgeht. Weiterhin erwarten wir die transparente Darstellung Ihrer „finanziellen Verhältnisse“. Um Ihnen eine aussichtslose Antragsstellung zu ersparen, wird gebeten, von Anträgen abzusehen, wenn ein Vorhaben nicht mit den Förderrichtlinien der Stiftung übereinstimmt. Zur Reduzierung des beiderseitigen Verwaltungsaufwandes wird weiter ersucht, die Unterlagen auf das Notwendige zu begrenzen. Weitere Anhänge, wie Zeugnisse, sollten nur bei eventuellen Rückfragen unserer Seite zur Verfügung gestellt werden können.

Förderungswürdig sind alle junge Menschen, Jugendliche und junge Erwachsene, die ihre Ausbildung nicht selbst finanzieren können oder deren Familien nicht über die nötigen Mittel verfügen um die angestrebte Ausbildung erfolgreich abschließen zu können und denen ehrenamtliches Engagement für die Gesellschaft und deren soziale Belange wichtig ist. Die mittelbare Förderung betrifft Projekte, die der Aus- oder Weiterbildung von, in erster Linie, jungen Menschen dient.

Die unmittelbare Förderung umfasst dabei z.B.:

  • Studien, die aufgrund persönlicher Einschränkungen oder nicht ausreichender Finanzierung in der Regelstudienzeit nicht abgeschlossen werden können, im In- und Ausland;
  • Ausbildung in einem Zweitberuf;
  • Meisterkurse;
  • Fortbildungsmaßnahmen;
  • Promotionen.

Im Bereich Musik und darstellende Kunst können zudem Preise vergeben werden.

Die Förderungswürdigkeit ist mit einer glaubhaften Darstellung der Förderwürdigkeit soweit möglich mit Beleg (Bsp. BAFÖG) darzulegen.

Über den Förderantrag entscheidet der Stiftungsvorstand in regelmäßigen Abständen. Dauer und Höhe der Förderung werden individuell geregelt und in Tranchen ausbezahlt.

Bewerbungen werden streng vertraulich behandelt. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Stiftung entscheidet nach pflichtgemäßen, eigenem Ermessen und auf Basis der ihr zur Verfügung stehenden Mittel. Abgelehnte Anträge werden nicht erneut in den Stiftungsgremien behandelt. Ablehnungen bedürfen keiner Begründung!

Antragstellern mit positivem Bescheid wird von Seiten der Geschäftsstelle der Stiftung ein entsprechender Fördervertrag übermittelt. Die Förderungen unterliegen dem Gebot der zeitnahen Mittelverwendung, sind projektbezogen und zeitlich begrenzt.

Im Rahmen des Fördervertrages verpflichtet sich der Stipendiat unaufgefordert alle 6 Monate einen entsprechenden Nachweis über das Bestehen der Fördervoraussetzungen zu erbringen (hier insbesondere: Immatrikulationsbescheinigung o. ä.) und der Stiftung einen kurzen, aussagekräftigen Tätigkeitsbericht zukommen lassen. Spätestens 3 Monate nach Beendigung des Projektes sind der Stiftung ein Abschlussbericht und ein Verwendungsnachweis vorzulegen. Es ist darauf zu achten, dass die Berichte, insbesondere der Abschlussbericht (max. 2 Seiten), entsprechend aufbereitet sind. Prüffähige Unterlagen mit Originalbelegen sind auf Wunsch einzureichen. Die Stiftung behält es sich vor, die eingereichten Berichte zu Dokumentationszwecken zu verwenden und ggf. zu veröffentlichen.

Die Stiftung kann Bewilligungen zurücknehmen, wenn diese innerhalb eines Jahres ab Datum des Zusageschreibens nicht wenigstens teilweise in Anspruch genommen wurden.

Eine sparsame und sachgerechte Verwendung der Fördermittel ist zu gewährleisten. Zugeführte Mittel, deren Verwendung nicht nachgewiesen werden kann, sind umgehend nach Ende des Förderzeitraums an die Annegret und Hans-Richard Meininghaus-Stiftung zurückzuerstatten. Sollte ein entscheidender Fördergrund entfallen oder sich wesentliche Voraussetzungen ändern, behält sich die Stiftung vor, ihre Förderung vor Ablauf des geplanten Förderzeitraums einzustellen bzw. ausgezahlte Förderungen im Falle einer nicht dem Förderzweck entsprechenden Verwendung zurückzuerlangen. Ferner ist die Stiftung berechtigt eine bewilligte Zuwendung nicht auszuzahlen oder zu kürzen und eine bereits ausgezahlte Zuwendung zurückzufordern, wenn der Antragsteller falsche Angaben macht oder die Auflagen der Stiftung nicht einhält.
StipendiATEN
Portraits

Philipp A. Frings

Toni Fredrich

Thomas Börner